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Hotel Capri Reisebedingungen
1. Buchung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch
erfolgen kann, bieten Sie dem Veranstalter ISCHIA WANDERN G&G GmbH den Abschluss
des Vertrages verbindlich an.
Wenn die Buchung für eventuelle Mitreisende durch den Anmelder erfolgt,
haftet dieser, wie für seine eigene vertragliche Verpflichtung, auch für
die der Mitreisenden, wenn keine gesonderte Regelung getroffen wurde.
Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser
Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich per Post, per Fax oder via
E-Mail bestätigt. Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, ist der
Veranstalter an das neue Angebot eine Woche gebunden. Die Hotelbuchung
kommt laut des neuen Angebots zustande, wenn Sie dieses innerhalb einer
Woche annehmen.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine
Anzahlung von i.d.R. 20 %, bei kurzfristigen Reisen ab 4 Wochen vor
Reiseantritt der komplette Gesamtbetrag zu leisten. Die Kosten für
Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung
fällig.
Die Restzahlung erfolgt 4 Wochen vor Reiseantritt. Die Zahlungen sind
jeweils durch Banküberweisung zu leisten.
Weitere Informationen entnehmen Sie Bitte der
Reise-/Rechungsbestätigung.
3. Leistungen/Preise
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergeben sich jeweils aus
dem Angebot und den Angaben in der Buchungsbestätigung. Die Angaben in
Leistungsbeschreibungen sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend
mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind.
Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der
Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Kunde selbstverständlich
informiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von ISCHIA WANDERN G&G GmbH nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht
beeinträchtigen.
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet,
den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich zu
informieren. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung
oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Falle einer nachträglichen
Änderung des Hotelpreises hat der Veranstalter den Kunde unverzüglich zu
informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind
unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt,
ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Umbuchung in ein
mindestens gleichwertiges Hotel zu verlangen, wenn der Veranstalter in
der Lage ist, ein solches Hotel ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem
Angebot anzubieten. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch
nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht
vorhersehbar waren. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der
Hotelleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten
gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung.
5. Umbuchung, Stornierung
Auf Ihren Wunsch hin nimmt der Veranstalter bis 31. Tage vor
Reisebeginn, soweit durchführbar, gerne eine Abänderung der Leistung
(Umbuchung) vor. Dafür werden, abhängig vom Arbeitsaufwand zwischen €
15,00 und € 30,00 pro Person erhoben. Als Umbuchung gelten Änderungen
des Reisetermins, der Unterkunft und Personenanzahl. Danach gelten die
allgemeinen Stornobedingungen. Siehe unter Punkt 12.
6. Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
Sonderwünsche nimmt der Veranstalter nur entgegen, wenn diese als
unverbindlich bezeichnet werden. Der Veranstalter bemüht sich, Ihrem
Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind,
z.B. Zimmer benachbart oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit
zu entsprechen. Schriftliche Bestätigungen werden nicht ausgestellt.
7. Reiseverlängerung
Falls Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie bitte
möglichst frühzeitig die ISCHIA WANDERN G&G GmbH Betreuung
auf Ischia direkt an. Wir
verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn entsprechende
Unterbringungsmöglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine
Verlängerung sind vor Ort zu zahlen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich
der Veranstalter auf Antrag bei dem Hotel um eine Erstattung ersparter
Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die nicht in
Anspruch genommenen Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
9. Reiseleitung, Betreuung
In den von ISCHIA WANDERN G&G GmbH angebotenen Hotels ist vor Ort eine
telefonische Betreuung vorgesehen. Anschrift und Telefonnummern
entnehmen Sie bitte Ihrer Reisebestätigung oder Hotelvoucher.
10. Abhilfe/ Minderung/ Kündigung
Wird eine Hotelleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann
der Kunde Abhilfe verlangen. Bei Beanstandungen sind Sie verpflichtet,
diese unverzüglich vor Ort zu melden.
Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine
gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann
die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Der Kunde kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des
Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß
erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel
anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, sind
Minderungs- und vertragliche Schadensersatzansprüche deswegen
ausgeschlossen.
Wird der Hotelbesuch infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die
Hotelbuchung - in seinem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach
aufgehoben, schuldet der Kunde dem Veranstalter nur den Betrag auf die
in Anspruch genommenen Leistungen.
11. Rücktritt und Kündigung durch den
Reiseveranstalter
ISCHIA WANDERN G&G GmbH kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Hotelaufenthalt durch den Kunden, trotz einer entsprechenden
Abmahnung durch den Veranstalter vom Kunden nachhaltig gestört wird. Das
gleiche gilt, wenn sich der Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der
Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl.
Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der
Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung
nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich
evtl. Erstattungen durch das Hotel. Der Veranstalter kann bis 4 Wochen
vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer in
der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung
angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter informiert den
Kunden selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann, oder das gebuchte Hotel zu einem späteren Zeitpunkt öffnet oder
frührer schließt. Sie erhalten die getätigte Anzahlung umgehend zurück.
Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die
dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder
wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktritterklärung
wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Im Fall des Rücktritts des
Veranstalters ist der Reisende berechtigt, die Unterbringung in einem
mindestens gleichwertigen anderen Hotel zu verlangen, wenn der
Veranstalter in der Lage ist, eine solches ohne Mehrpreis für den Kunden
aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich
nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend
zu machen. Sofern der Kunde von seinem Recht auf Unterbringung in einem
gleichwertigen Hotel keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
12. Rücktritt und Kündigung durch den Reisenden vor Reisebeginn
Rücktrittgebühren
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel
pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen
Standard-Gebühren
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25%
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35%
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder
Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises. ( Pakete und Flugbuchungen)
13. Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist das Alter
von jedem mitreisendem Kind bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der
Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte aus unserer Internet Seite.
Bei falschen Altersangaben ist ISCHIA WANDERN G&G GmbH berechtigt, die darauf
beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von € 30,– nach zu erheben.
14. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und
Residence
In der Regel sind Strom, Wasser und Gas im Preis eingeschlossen wenn
nichts anderes im Katalog vermerkt wurde. Die Endreinigung ist extra vor
Ort zu begleichen. Die Ferienwohnung/Residence darf nur von der auf der
Internet-Seite angegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten
Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme von
Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen dies ausdrücklich
angegeben ist. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend.
Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit und das Inventar und evtl.
Gemeinschaftseinrichtungen Ordnungsgemäß zu behandeln. Er ist außerdem
verpflichtet, den, während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder
das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu
ersetzen. Bei Übergabe der Schlüssel kann eine angemessene Kaution als
Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder
Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei
Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen
worden sind.
15. Ausweis
Für die Einreise nach Italien genügt ein Personalausweis.
16. Ausschluss von Ansprüchen
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
Verjährung und Abtretung von Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber ISCHIA WANDERN G&G GmbH geltend zu
machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach
Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er
ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
17. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden
elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur
Vertragsdurchführung erforderlich sind und nicht an dritte
weitergegeben.
18. Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises
zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des
Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden (§651K BGB). Dementsprechend haben
wir dieses Insolvenzrisiko bei dem Versicherer Reisegarant abgesichert.
Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz
den direkten Anspruch garantiert wird Ihnen spätestens mit den
Buchungsunterlagen zugestellt.
19. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine
Reiserücktrittskosten-Versicherung bzw. Mehrkosten-Versicherung
(Ersatzreise) enthalten ist. Bei Storno vor Reiseantritt entstehen
Stornokosten, sowie bei Reiseabbruch Mehrkosten vor Ort. Diese können
Sie mit einer Versicherung abdecken. Wir empfehlen unseren Kunden den
Abschluss des speziellen Reiseschutzes der Europäischen
Reiseversicherung AG. Dieser beinhaltet außer der RRV einen umfassenden
Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr. Schauen Sie auf unsere
Webseite unter
http://www.hotel-capri.de/hotel-capri-reiseversicherung.htm
20. Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand Köln.
Wichtige Hinweise
Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Veranstalter
ISCHIA WANDERN G&G GmbH
Dürener Strasse 401 D
D 50858 Köln
Geschäftsführer: Luigi Napolano
Webseite:
www.hotel-capri.de
Email:
info@hotel-capri.de
Tel.: 0039 346 882 55 50
oder 0039 328 53 53 021
Handelsregister: HRB Köln 68675
USt.-IdNr.: DE 269980861
Stand 05 Januar 2011
Ischia Wandern G&G GmbH AGB herunterladen

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